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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Visel-Medizintechnik GmbH

I. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden, insbesondere für unsere Lieferungen (Verkauf von Ware) und Leistungen (Reparatur-, Wartungsarbeiten sowie sonstige Dienst-/Werkleistungen). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, selbst wenn wir hiervon Kenntnis haben, nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung, es sei denn, wir haben ihrer  Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.  Kunden im Sinne unserer Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

II. Angebote

1.   Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kunde erklärt mit einer Auftragserteilung verbindlich, dass der Auftrag ausgeführt werden soll. Wir sind berechtigt, das in der Auftragserteilung liegende Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Ausführung des Auftrages erklärt werden.

 

III. Lieferungen, Leistungen

1.  Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die Teillieferung bzw. Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

2.  Fristen  zur Ausführung von Lieferungen (Lieferfrist) sowie Fristen zur Ausführung von Leistungen  (Leistungsfrist) sind nur  verbindlich, wenn sie von uns schriftlich ausdrücklich als verbindlich  bestätigt worden sind.

3.   Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware unser Werk/Lager innerhalb der Frist verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die wir nicht  zu vertreten haben, so gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn wir die Versandbereitschaft dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist mitgeteilt haben.

4.  Ist die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf Streik oder Aussperrung –auch bei unseren Zulieferanten – oder auf nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferanten oder auf andere unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist für die Dauer des Hindernisses.

5.  Unsere Pflicht zur Ausführung von Lieferungen bzw. Leistungen ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.

 

IV .Preise

1.  Es gelten unsere bei Vertragsabschluss gültigen Preislisten, die insoweit Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind. Verpackungs-, Porto- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.   Die am Tag der Lieferung bzw. Leistung geltende Umsatzsteuer tritt zur vereinbarten Vergütung hinzu.

 

V. Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt  der Rechnung innerhalb von 14 Tagen die Vergütung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

2.  Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist über den zu zahlenden Betrag verfügen können. Skontozusagen stehen unter dem Vorbehalt des Ausgleichs aller fälligen Forderungen.

3.  Gegenüber unseren Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht  kann ein Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.   Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so werden sämtliche Forderungen, die uns gegenüber den Kunden zustehen, sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

VI. Eigentumsvorbehalt bei  Lieferungen

1.  Bei Lieferungen behalten wir uns gegenüber dem Kunden das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

2.  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Sofern Instandsetzungs-, Wartungs- oder Inspektionsarbeiten (insbesondere sicherheits- bzw. messtechnische Kontrollen) erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

3.   Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4.  Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der Pflicht nach Absatz 3, 4 und/oder 5 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5.  Soweit der Kunde die Ware umbildet oder verarbeitet, erfolgt dies stets im Namen und im Auftrag für uns. Wird die Verarbeitung bzw. Umbildung mit  anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vorgenommen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

6.  Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu vermieten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung oder –vermietung gegen andere erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Ware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung bzw. Umbildung weiterveräußert oder –vermietet hat. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Ferner verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unsere Sicherheiten  die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

VII. Gefahrübergang bei Lieferungen

1.  Bei Lieferungen geht die Gefahr (Transport- und Vergütungsgefahr) auf den Kunden spätestens über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk/Lager verlassen hat. Wird die Versendung auf Wunsch des Kunden oder aufgrund von Umständen, welche der Kunde zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung unserer Versandbereitschaft auf ihn über.

2.  Die Wahl des Versandweges und der Beförderung erfolgt nach unserem Ermessen, ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung.

3.  Auf Verlangen des Kunden wird für eine Lieferung die vom Kunden gewünschte Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen.

 

VIII. Mängelansprüche bei Lieferungen

1.  Für Mängel der Ware leisten wir dem Kunden zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

2.  Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl insbesondere Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels der Ware nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des  Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

5.  Bei Zahlungsverzug und Kreditverfall des Kunden können wir die Erfüllung von Mängelansprüchen verweigern, bis der Kunde seine Zahlungspflicht  in dem Umfang erfüllt hat, die dem Rechnungswert unserer gelieferten Ware abzüglich einer vorhandenen Mängeln entsprechenden Kaufpreisminderung entspricht.

6.  Soweit der Kunde die Ware selber gebraucht oder die Ware ausschließlich an Unternehmer weiterverkauft hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

IX. Haftungsbeschränkungen für Lieferungen und Leistungen

1.  Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2.  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche der Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

X. Schlussbestimmungen für Lieferungen und Leistungen

1.  Der Kunde darf Forderungen, die ihm aus der Geschäftsbeziehung gegenüber uns zustehen, ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder abtreten noch verpfänden.

2.  Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Rottenburg ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht  anzurufen.

3.  Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Neustetten, 1. August 2005

  Visel - Medizintechnik GmbH  ●  Finkenstr.15  ●  72149 Neustetten  ●  Tel.: 07472/91 73 21  ●  Fax: 07472/91 73 22  ●  Mobil: 0151/16 71 28 44